Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
die uns im Rahmen der Bewerbung von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielsweise Ihr Name und Ihre Kontaktdaten) werden bei uns im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Nachfolgend haben wir für Sie alle notwendigen Informationen über die Verarbeitung sowie über die Ihnen nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zustehenden Rechte zusammengestellt.
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
| Theodorus Verein e.V.
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Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 Abs. 1 u. 2 DS-GVO
| Pflegewerk Managementgesellschaft mbH
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Zweck der Verarbeitung
| Personalverwaltung: Durchführung des Bewerbungsverfahrens, Vorbereitung des Beschäftigungsverhältnisses | ||||
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personen-bezogenen Daten offengelegt werden
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Rechtsgrundlage
| Art. 88 DS-GVO, § 26 Abs. 1 BDSG
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Datenübermittlung in Drittländer
| Datenübermittlung findet nicht statt und ist auch nicht geplant. | ||||
Speicherdauer
| Nicht erfolgreiche Bewerber: 6 Monate nach Ablehnung; Erfolgreiche Bewerber erhalten ein gesondertes Informationsblatt für Mitarbeiter im Rahmen der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. |
Rechte der betroffenen Personen
(Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO)
Ihnen steht als Betroffener das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 15 DS-GVO sowie auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO oder Löschung nach Art. 17 DS-GVO oder auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie des Widerspruchs gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO zu.
Beschwerderecht
(Art. 13 Abs. 2 lit. d DS-GVO)
Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 51 DS-GVO zu.
Bereitstellung der personenbezogenen Daten
(Art. 13 Abs. 2 lit. e DS-GVO)
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für das Bewerbungsverfahren erforderlich. Bei einer Nichtbereitstellung können Bewerber gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Automatisierte Entscheidung
(Art. 13 Abs. 2 lit. f DS-GVO)
Eine automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling nach Art. 22 DS-GVO findet nicht statt.
Bei Fragen oder für weitergehende Informationen steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte (siehe oben) gerne zur Verfügung.